Verordnungen wie auch Rezepte sind nur nach vorheriger Untersuchung und Diagnostik möglich bzw. durch Nachweis von Diagnostik bei Kollegen (Arztbriefe, Befundberichte, Medikamentenplan etc.). Bei Neupatientinnen und -patienten ist grundsätzlich vor Ausstellung einer Verordnung eine Vorstellung in meiner Sprechstunde zwingend notwendig.
Dies ist zu Ihrer Sicherheit und auch aus haftungsrechtlichen Gründen unabdingbar. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!